Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Stand: 22.09.2017 Version: 1.0
§ 1 Allgemeines
a) Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Thorit GmbH, Binsenstraße 13, 91088 Bubenreuth, vertreten durch ihren Geschäftsführer: Herr David Schuh (im Folgenden: Thorit GmbH genannt) und den Kunden in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
b) Vertragsvereinbarung
Vertragssprache ist deutsch. Kunden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
c) Vertragsschluss
Der Vertragsschluss findet individuell durch Angebot und Annahme statt. Soweit nicht anders vereinbart ist hierbei der übliche Ablauf, dass der Kunde der Thorit GmbH eine Anfrage stellt und hierauf von dieser ein verbindliches Angebot erhält, welches er dann in der darin benannten Frist annehmen kann. Mit der Annahme kommt der Vertrag zustande. Eine gesonderte Speicherung des Vertragstextes durch die Thorit GmbH findet nicht statt, sondern der Vertragsinhalt ergibt sich jeweils individuell aus der getroffenen Vereinbarung.
d) Nachträgliche Änderung der Geschäftsbedingungen
Die Thorit GmbH ist zur nachträglichen Anpassung und Ergänzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber bestehenden Geschäftsbeziehungen berechtigt, soweit Änderungen in der Gesetzgebung oder Rechtsprechung es erfordern oder sonstige Umstände dazu führen, dass das vertragliche Äquivalenzverhältnis nicht nur unwesentlich gestört ist. Eine nachträgliche Änderung der Geschäftsbedingungen wird wirksam, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Mitteilung der Änderung widerspricht. Die Thorit GmbH wird den Kunden bei Fristbeginn ausdrücklich auf die Wirkung seines Schweigens als Annahme der Vertragsänderung hinweisen und ihm während der Frist die Möglichkeit zur Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung einräumen. Widerspricht der Kunde fristgemäß, können sowohl die Thorit GmbH als auch der Kunde das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigen.
§ 2 Leistungsbeschreibung
a) Allgemein
Die Thorit GmbH wird im Bereich Digitales Marketing, Web-und Softwareentwicklung und Branding und Design für ihre Kunden tätig.
b) Leistungserbringung
Die Thorit GmbH ist berechtigt den Vertrag bzw. Teile des Vertrages durch Dritte erfüllen zu lassen. Bedient sich die Thorit GmbH zur Erbringung der Leistungen der Angebote von Dritten, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden. Ausgenommen hiervon sind im Auftrag des Kunden bestellte Leistungen von Domain- und Hosting-Anbietern, Email-Dienst-Anbietern, Anbietern von Telekommunikations- und Internetdiensten (sogenannte Provider) oder Anbieter sonstiger Leistungen, die mit laufenden Kosten verbunden sind. Diese Leistungen sind vom Kunden auf seinen eigenen Namen zu beziehen.
c) Benachrichtigung
Ist die Auftragsarbeit abgeschlossen, wird der Kunde darüber per Telefon, Post oder E-Mail benachrichtigt. Nach Abschluss der Testphase erfolgt die Übergabe der Auftragsarbeit an den Kunden.
d) Leistungsverzögerungen
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt von der Thorit GmbH nicht verhindert werden können (hierzu gehören insbesondere Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Fälle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung trotz dahingehenden Deckungsgeschäfts), hat die Thorit GmbH nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Thorit GmbH dazu, die Lieferung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben.
e) Rücktritt
Bei Nichtverfügbarkeit aus zuvor genannten Gründen kann die Thorit GmbH vom Vertrag zurücktreten. Die Thorit GmbH verpflichtet sich dabei, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und etwaig bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.
f) Leistungszeit
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erbringt die Thorit GmbH die Leistung innerhalb von einem Monat. Der Fristbeginn für die Leistung ist bei Vorkassenzahlung der Tag nach Erteilung des Zahlungsauftrags an das überweisende Kreditinstitut bzw. bei Zahlung auf Rechnung der Tag nach Vertragsschluss. Die Frist endet nach Ablauf eines Monats. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag.
g) Nachweispflicht und Vertraulichkeit
Aufgrund von internen Betriebsgeheimnissen und exklusivem Wissen schuldet die Thorit GmbH dem Kunden keine Nachweispflicht im Bezug auf die um-und eingesetzten Maßnahmen zur Optimierung der Seiten. Die Thorit GmbH wird die im Rahmen der Vertragsdurchführung vom Kunden übermittelten Zugangsdaten nur für die Vertragsdurchführung verwenden und diese Daten nicht weitergeben.
§ 3 Zahlung
a) Preise
Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer. Sofern nichts anderes vereinbart ist, hat der Kunde nach Vertragsschluss eine Anzahlung von 50 % an die Thorit GmbH zu leisten. Die genauen Zahlungsmodalitäten können dem Angebot entnommen werden.
b) Zahlungsverzug
Der Kunde gerät mit der Zahlung in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung bei der Thorit GmbH eingeht. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Sollte der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug geraten, so behält sich die Thorit GmbH vor, Mahngebühren in Höhe von 2,50 Euro in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzes bleibt unbenommen. Dem Kunden verbleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass der Thorit GmbH kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
c) Zurückbehaltungsrecht
Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht dem Kunden nur für solche Gegenansprüche zu, die fällig sind und auf demselben rechtlichen Verhältnis wie die Verpflichtung des Kunden beruhen.
d) SEPA-Zahlungen und Pre-Notification
Rechnungen können über das SEPA-Lastschriftverfahren beglichen werden. Dazu erteilt der Kunde der Thorit GmbH ein entsprechendes Mandat (SEPA-Basis-Mandat, bzw. falls möglich ein SEPA-Firmen-Mandat). Werden Rechnungen aus Lieferungen und Leistungen über das SEPA-Basislastschriftverfahren / – Firmenlastschriftverfahren bezahlt, erhält der Kunde eine Vorabinformation zum Lastschrifteinzug. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird für B2B-SEPA-Lastschriften auf 1 Tag verkürzt. Bei CORE, der Standard-Lastschrift, wird bei einer Erstlastschrift (FRST)/ Einmallastschrift (OOFF) die Frist auf 5 Tage und bei der Folgelastschrift (RCUR) auf 2 Tage verkürzt. Der Kunde sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Kunden, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch der Thorit GmbH verursacht wurde.
§ 4 Verantwortlichkeit des Kunden
a) Inhalt des Kundenauftrags
Für Inhalt und Richtigkeit der übermittelten Daten und Informationen bei einem Kundenauftrag ist ausschließlich der Kunde selbst verantwortlich. Er verpflichtet sich zudem, keine Daten zu übermitteln, deren Inhalte Rechte Dritter verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen (z.B. Persönlichkeitsrecht, Markenrechte, Namensrechte). Der Kunde bestätigt mit der Übertragung von Daten an die Thorit GmbH, die urheberrechtlichen Bestimmungen eingehalten zu haben.
b) Freistellung
Der Kunde hält die Thorit GmbH von allen Ansprüchen frei, die von Dritten wegen solcher Verletzungen gegenüber der Thorit GmbH geltend gemacht werden. Dies umfasst auch die Erstattung von Kosten notwendiger rechtlicher Vertretung.
c) Datensicherung
Für die Sicherung der übersandten Informationen ist der Kunde mitverantwortlich. Die Thorit GmbH kann nicht für den Verlust von übersandten Informationen des Kunden verantwortlich gemacht werden, da die Thorit GmbH keine allgemeine Datensicherungsgarantie übernimmt.
d) Mitwirkungspflicht
Der Kunde ist verpflichtet, die für den Vertrag notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, damit die Thorit GmbH die vertragliche Leistung durchführen kann. Der Kunde bekennt sich zur Notwendigkeit, an seiner Auftragsarbeit insoweit mitzuwirken, dass er die zur Auftragserfüllung erforderlichen Dateien und sonstige Materialien wie Texte, Bilder, Illustrationen, Druckerzeugnisse (Broschüren, Flyer, etc.) oder sonstige Medien der Thorit GmbH möglichst zeitnah zur Verfügung stellt. Die Mitwirkungspflicht kann für den Zeitraum der Bearbeitung des Auftrags auch die Abtretung der Zugriffsrechte für bestehende Hosting- und Domainkonten des Kunden an die Thorit GmbH beinhalten. Insbesondere muss der Kunde der Thorit GmbH über seine Projekte bzw. Websites umfassend informieren, damit entsprechende Keywords gefunden werden können.
Unterlässt der Kunde eine erforderliche Mitwirkungspflicht auch nachdem die Thorit GmbH ihn hierzu aufgefordert hat und ihm für die Erfüllung der Pflicht eine Frist eingeräumt hat, die erfolglos verstrichen ist, ist die Thorit GmbH berechtigt, eine angemessene Entschädigung zu verlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich einerseits nach der Dauer des Verzugs und der Höhe der vereinbarten Vergütung, andererseits nach demjenigen, was die Thorit GmbH infolge des Verzugs an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwerben kann. Dieser Erklärung kann die Thorit GmbH beifügen, dass sie den Vertrag kündige, wenn die Mitwirkung nicht bis zum Ablauf der Frist vorgenommen werde. Der Vertrag gilt als aufgehoben, wenn nicht die Nachholung bis zum Ablauf der Frist erfolgt.
e) Geheimhaltung
Der Kunde ist verpflichtet, alle ihm bei der Vertragsdurchführung von der Thorit GmbH mitgeteilten und/oder bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse als vertraulich bezeichnete Informationen geheim zu halten. Dies gilt insbesondere für solche Informationen, die im Bezug zu Suchgewohnheiten und Informations-Technologie der Suchmaschinen stehen.
f) Verpflichtung
Der Kunde verpflichtet sich, dass er mit der von der Thorit GmbH zu erbringenden Leistung keine gesetzes- oder sittenwidrigen Aktivitäten beabsichtigt.
§ 5 Zurückbehaltungsrecht
Die Thorit GmbH behält sich vor, im Falle ausstehender Zahlungen die durch den Kunden erteilten Zugriffsrechte zurückzuhalten, bis die Rechnungen beglichen sind.
§ 6 Gewährleistung
a) Gewährleistungsanspruch
Es bestehen Gewährleistungsrechte. Ist das Werk mangelhaft und verlangt der Kunde Nacherfüllung, kann die Thorit GmbH nach seiner Wahl den Mangel beseitigen oder ein neues Werk herstellen. Werden Mängel auch nach wenigstens zweimaligem Nachbesserungsversuch nicht behoben, so hat der Kunde Anspruch auf Rücktritt oder Minderung.
f) Rechte bei unwesentlichem Mangel
Beim Vorliegen eines nur unwesentlichen Mangels steht dem Kunden unter Ausschluss des Rücktrittsrechts lediglich das Recht zur angemessenen Minderung des vereinbarten Werklohns zu.
c) Schadensersatz für Mängel
Für Schäden, die auf eine unsachgemäße Behandlung oder Verwendung zurückzuführen sind, wird keine Gewähr geleistet. Schadensersatz für Mängel ist nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu leisten. Dieser Ausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben vom Haftungsausschluss unberührt.
d) Gefahrenübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Sache geht mit Übergabe an die zum Transport bestimmte Person auf den Kunden über.
g) Verjährung
Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres nach dem Gefahrenübergang. Ausgenommen hiervon ist der Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB.
§ 7 Urheberrecht und Nutzungsrechte
a) Nutzungsrechte und Nutzungsumfang
Mit dem Erwerb der von der Thorit GmbH erbrachten Leistungen, sichert sich der Kunde lediglich die Nutzungsrechte am Dienstleistungsprodukt, erwirbt daran aber keine Eigentums- oder Urheberrechte. Der Kunde ist ohne ausdrückliche Zustimmung von der Thorit GmbH nicht berechtigt, die von der Thorit GmbH erteilten Nutzungsrechte entgeltlich oder unentgeltlich auf Dritte zu übertragen oder anderweitig an solche weiterzugeben.
b) Sicherheitskopien
Der Kunde ist berechtigt, für den reinen Eigenbedarf Sicherheitskopien der in seinem Auftrag von der Thorit GmbH erstellten Arbeiten anzufertigen und aufzubewahren.
c) Copyright-Hinweise
Dem Kunden ist es ohne gesonderte Vereinbarung unter keinen Umständen erlaubt, an den Arbeiten und Werken befindliche Copyright-Texte, Autorenhinweise oder vergleichbare Urheberbenennungen von der Thorit GmbH zu entfernen oder zu verändern.
§ 8 Laufzeit und Kündigung
Die kostenpflichtigen Pakete können jeweils mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum jeweiligen Laufzeitende in Textform, ohne Angaben von Gründen gekündigt werden. Unterbleibt eine rechtzeitige Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um die jeweilige Erstlaufzeit. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund wird hierdurch nicht berührt.
§ 9 Nutzbarkeit der Dienste
a) Weiterentwicklung der Dienstleistung / Verfügbarkeit
Die Thorit GmbH ist bemüht, ihre Leistungen an aktuelle technische Entwicklungen anzupassen. Die behält sich daher Änderungen der vereinbarten Leistungen vor, soweit solche Änderungen nicht die Kernleistungen beeinträchtigen und unter Berücksichtigung der Interessen des Vertragspartners für diesen zumutbar sind. Auch ist sie berechtigt den Website-Betrieb zu Zwecken der Aktualisierung und Wartung teilweise oder komplett im zumutbaren Rahmen zu unterbrechen. Die Thorit GmbH übernimmt zudem keine Garantie für die jederzeitige Verfügbarkeit der angebotenen Leistungen und sichert nicht zu, dass die angebotenen Leistungen oder Teile davon von jedem Ort aus verfügbar gemacht werden und genutzt werden können.
b) Technische Voraussetzungen
Die Nutzung der Website setzt entsprechende kompatible Geräte voraus. Es obliegt dem Kunden, das Gerät in einen Zustand zu versetzen oder zu halten, welche die Nutzung der Website-Dienste ermöglicht.
§ 10 Erwähnung durch Referenzen
Die Thorit GmbH hat das Recht, den Kunden auf der eigenen Referenzliste auf der Internetseite oder anderen Werbematerialien unter Nennung des Unternehmensnamens und des Unternehmenskennzeichens (Logo), sowie Screenshots der Internetseite und Veränderungen von Sichtbarkeitesverläufen und anderen KPIs die zur Verdeutlichung des Erfolges dienen, zu veröffentlichen. Eine Verpflichtung zur Aufnahme in die Referenzliste besteht nicht.
§ 11 Haftung
a) Haftungsausschluss
Die Thorit GmbH sowie ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur für Vorsatz. Nur wenn wesentliche Vertragspflichten (folglich solche Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist) betroffen sind, wird auch für grobe oder leichte Fahrlässigkeit gehaftet. Dabei beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
b) Haftungsvorbehalt
Der vorstehende Haftungsausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben vom Haftungsausschluss unberührt.
c) Datensicherung
Die Thorit GmbH führt im Rahmen der Leistungserbringung effektive Datensicherungen durch, übernimmt jedoch keine allgemeine Datensicherungsgarantie für die vom Nutzer übermittelten Daten. Der Nutzer ist auch selbst dafür verantwortlich in regelmäßigen Abständen angemessene Backups seiner Daten zu erstellen und so einem Datenverlust vorzubeugen. Die Thorit GmbH lässt bei der Erbringung der vereinbarten Dienstleistung die angemessene Sorgfalt walten und wird die Datensicherung mit der erforderlichen Fachkenntnis erbringen. Die Thorit GmbH sichert jedoch nicht zu, dass die gespeicherten Inhalte oder Daten, auf die der Nutzer zugreift, nicht versehentlich beschädigt oder verfälscht werden, verloren gehen oder teilweise entfernt werden.
§ 12 Schlussbestimmungen
a) Gerichtsstand
Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird der Geschäftssitz von der Thorit GmbH in Bubenreuth vereinbart, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder sofern der Kunde keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.
b) Rechtswahl
Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach dem Heimatrecht des Kunden entgegenstehen, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.
c) Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.